Die Energiepreispauschale (EPP) war eine bedeutende Maßnahme der deutschen Bundesregierung, um den Bürger:innen in Zeiten hoher Energiepreise eine finanzielle Entlastung zu bieten. Insbesondere die steigenden Strom- und Heizkosten hatten viele Haushalte belastet. Im Jahr 2024 erhielten viele Menschen in Deutschland eine einmalige Zahlung von 300 Euro – die sogenannte Energiepreispauschale. Doch wie genau lief die Auszahlung ab? Wer war berechtigt, sie zu erhalten? Und was können wir in Bezug auf die Energiepreispauschale im Jahr 2025 erwarten? In diesem Artikel gehen wir auf alle relevanten Details ein.
Was ist die Energiepreispauschale?
Die Energiepreispauschale wurde 2022 eingeführt, als die Bundesregierung versuchte, die Auswirkungen der stark gestiegenen Energiepreise zu mildern. Durch die Pauschale sollten insbesondere Haushalte und Einzelpersonen entlastet werden, deren Energiekosten einen großen Teil des Budgets ausmachten. Sie wurde als einmalige Zahlung ausgezahlt und war für eine breite Zielgruppe zugänglich: Arbeitnehmer:innen, Selbstständige, Rentner:innen sowie Studierende. Die Höhe der Pauschale betrug 300 Euro für die meisten der berechtigten Gruppen.
Diese Maßnahme war eine Reaktion auf die besonders drastischen Preiserhöhungen, die im Zuge der globalen Energiekrise nach der russischen Invasion in die Ukraine beobachtet wurden. Die Energiepreispauschale war ein Versuch der Bundesregierung, zumindest einen Teil der zusätzlichen Kosten zu kompensieren, die vielen Haushalten durch die hohen Energiepreise entstanden.
Wer erhielt die Energiepreispauschale 2024?
Arbeitnehmer:innen
Für Arbeitnehmer:innen war die Energiepreispauschale die am einfachsten zugängliche Unterstützung. Sie wurde in der Regel direkt durch den Arbeitgeber im September 2022 ausgezahlt. Diese Auszahlung erfolgte über die monatliche Gehaltsabrechnung, was es für Arbeitnehmer:innen besonders einfach machte, die Pauschale zu erhalten. Die Pauschale wurde dabei dem Bruttogehalt hinzugerechnet und unterlag der normalen Einkommenssteuer. Der Betrag von 300 Euro konnte also nicht als steuerfrei betrachtet werden.
Rentner:innen
Rentner:innen hatten das Glück, die Pauschale ohne eigenes Zutun zu erhalten. Die Auszahlung erfolgte automatisch über die Rentenversicherung und wurde zusammen mit den regulären Rentenzahlungen überwiesen. Diese Vorgehensweise stellte sicher, dass Rentner:innen nicht extra einen Antrag stellen mussten, um die Pauschale zu erhalten. Für Rentner, die in einem anderen Land leben, gab es ebenfalls Möglichkeiten, die Pauschale über die Deutsche Rentenversicherung zu erhalten.
Selbstständige und Freiberufler:innen
Für Selbstständige und Freiberufler:innen war der Zugang zur Energiepreispauschale etwas komplizierter. Sie mussten diese über die Steuererklärung 2022 beantragen. Die Pauschale wurde entweder mit den Vorauszahlungen für die Einkommensteuer verrechnet oder, falls keine Vorauszahlungen gemacht wurden, im Rahmen der Steuererklärung gewährt. Selbstständige mussten dabei die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung beachten, um die Pauschale zu erhalten.
Studierende und Auszubildende
Studierende, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule oder Ausbildungsstätte eingeschrieben waren, konnten ebenfalls von der Pauschale profitieren. Diese Gruppe musste jedoch aktiv einen Antrag stellen, um die Pauschale in Höhe von 200 Euro zu erhalten. Der Antrag wurde über die Plattform einmalzahlung200.de abgewickelt. Eine automatische Auszahlung gab es für diese Gruppe nicht.
Die Auszahlung der Energiepreispauschale
Die Auszahlung der Energiepreispauschale war recht unterschiedlich geregelt, abhängig davon, welche Gruppe von Anspruchsberechtigten betroffen war. Arbeitnehmer:innen erhielten die Pauschale durch ihre Arbeitgeber, Rentner:innen automatisch über die Rentenversicherung und Studierende mussten sich über die Plattform einmalzahlung200.de anmelden. Für Selbstständige gab es ebenfalls eine Frist, in der sie die Pauschale über die Steuererklärung beantragen konnten.
Die Höhe der Pauschale war festgelegt: 300 Euro für die meisten Empfänger, mit Ausnahme der Studierenden, die nur 200 Euro erhielten. Diese unterschiedlichen Beträge spiegeln die unterschiedlichen Lebensumstände und finanziellen Belastungen der jeweiligen Gruppen wider. Für viele war die Pauschale eine dringend benötigte Hilfe, um die gestiegenen Energiekosten zumindest teilweise auszugleichen.
Steuerliche Behandlung der Energiepreispauschale
Die Energiepreispauschale war nicht steuerfrei. Sie unterlag der Einkommenssteuer, was bedeutet, dass sie als Einkommen betrachtet und entsprechend versteuert wurde. Bei den Arbeitnehmer:innen wurde die Pauschale direkt vom Bruttogehalt abgezogen und auf die Einkommenssteuer angerechnet. Selbstständige konnten die Pauschale über ihre Steuererklärung geltend machen, wobei sie ebenfalls steuerlich behandelt wurde.
Für Studierende und Rentner:innen gab es dagegen keine zusätzliche Steuerlast. Sie erhielten die Pauschale in der Regel ohne eine Steuerpflicht. Es war jedoch ratsam, dass Empfänger:innen die Pauschale in ihren Steuererklärungen korrekt angeben, um spätere Probleme zu vermeiden.
Was erwartet uns im Jahr 2025?
Die Energiepreispauschale war eine einmalige Maßnahme der Bundesregierung, die vorerst nicht verlängert wurde. Doch die Frage bleibt, was für 2025 geplant ist, insbesondere angesichts der weiterhin hohen Energiepreise und der steigenden Lebenshaltungskosten.
Für 2025 gibt es Pläne für das sogenannte Klimageld. Dieses soll eine direkte Entlastung für alle Bürger:innen darstellen, die von den gestiegenen Energiepreisen betroffen sind. Aktuell wird darüber nachgedacht, wie hoch das Klimageld ausfallen soll und wann es ausgezahlt wird. Erste Schätzungen gehen davon aus, dass jeder Bürger etwa 155 Euro erhalten könnte, wobei sich dieser Betrag bis 2027 auf rund 260 Euro erhöhen könnte. Das Klimageld ist derzeit als direkte Zahlung an alle vorgesehen, ohne dass eine Beantragung notwendig ist. Es soll durch das Bundeszentralamt für Steuern automatisch ausgezahlt werden.
Die genauen Details zum Klimageld und dem genauen Auszahlungstermin sind noch nicht vollständig geklärt, aber es ist klar, dass es eine Entlastung für Haushalte in Deutschland darstellen wird, die weiterhin unter hohen Energiekosten leiden.
Fazit
Die Energiepreispauschale 2024 war eine wichtige Maßnahme, um die Bürger:innen in Deutschland in Zeiten hoher Energiepreise zu unterstützen. Sie half vielen Menschen, ihre finanziellen Belastungen etwas zu mindern. Doch mit Blick auf 2025 müssen weitere Maßnahmen getroffen werden, um die Bevölkerung weiterhin zu entlasten. Das geplante Klimageld stellt einen vielversprechenden Schritt in diese Richtung dar, auch wenn die genauen Details noch nicht endgültig festgelegt wurden.
Für die Zukunft bleibt abzuwarten, wie sich die Lage auf den Energiemärkten entwickeln wird und welche weiteren Entlastungsmaßnahmen die Regierung beschließen wird. Klar ist jedoch, dass die Bürger:innen weiterhin auf Unterstützung angewiesen sein werden, um die enormen Kostensteigerungen zu bewältigen.
FAQ zur Energiepreispauschale 2024
1. Wer war berechtigt, die Energiepreispauschale zu erhalten?
Anspruch auf die Pauschale hatten:
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Arbeitnehmer:innen
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Rentner:innen
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Selbstständige und Freiberufler:innen
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Studierende und Auszubildende (mit separatem Antrag)
2. Wie hoch war die Energiepreispauschale?
Die Pauschale betrug 300 Euro für die meisten Anspruchsberechtigten. Studierende und Auszubildende erhielten 200 Euro.
3. Wann wurde die Pauschale ausgezahlt?
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Arbeitnehmer:innen: September 2022
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Rentner:innen: Automatisch mit der regulären Rentenzahlung
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Selbstständige: Über die Steuererklärung 2022
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Studierende: Nach Antragstellung über einmalzahlung200.de
4. War die Pauschale steuerpflichtig?
Ja, die Pauschale war steuerpflichtig und wurde entsprechend versteuert.
5. Was ist das Klimageld?
Das Klimageld ist eine geplante Entlastungsmaßnahme für 2025, die Bürger:innen bei steigenden Heiz- und Tankkosten unterstützen soll.
6. Wie hoch wird das Klimageld sein?
Die genaue Höhe ist noch unklar. Erste Berechnungen gehen von etwa 155 Euro pro Person aus, mit einer möglichen Steigerung auf 260 Euro bis 2027.
7. Muss ich einen Antrag für das Klimageld stellen?
Nein, die Auszahlung des Klimageldes soll automatisch über das Bundeszentralamt für Steuern erfolgen. Ein Antrag ist nicht erforderlich.